Hinweisgeberschutz

Einführung der internen Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Im Rahmen des Hinweisgeber­schutzgesetzes (HinSchG) wurde eine interne Meldestelle eingeführt. Ab sofort steht Ihnen Frau Heidi Rölz als unsere Ansprechpartnerin für die interne Meldestelle zur Verfügung, an die Sie vertrauliche Hinweise geben können. Diese Meldestelle dient dem Schutz und der Förderung eines transparenten und integren Arbeitsumfelds.

Diese interne Meldestelle bietet Ihnen die Möglichkeit, Hinweise zu möglichen Verstößen gegen Gesetze, interne Richtlinien oder andere Missstände am Arbeitsplatz vertraulich und sicher zu melden. Sie können dies anonym oder unter Angabe Ihrer Identität tun, je nachdem, welche Vorgehensweise Sie bevorzugen. Die Meldestelle unterliegt einer Verschwiegenheitspflicht und gewährleistet somit den Schutz Ihrer Daten und Informationen. Um einen Hinweis einzureichen, haben Sie mehrere Optionen zur Auswahl:
Kontakt per E-Mail an: TTMeldestelle@­Tube-Tec.de, telefonisch oder persönlich nach Terminvereinbarung.

Weitere Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz sowie zur internen Meldestelle sowie auch zu neben der internen Meldestelle möglichen externen Meldewegen sowie über Verfahren für Meldungen an Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Justiz.

Wir möchten betonen, dass die Einführung der internen Meldestelle ein weiterer Schritt ist, um eine vertrauensvolle Arbeitsumgebung zu schaffen, in der Integrität und Compliance im Mittelpunkt stehen. Wir sind fest davon überzeugt, dass die Bereitstellung dieser Meldestelle dazu beiträgt, mögliche Missstände aufzudecken und zeitnah Maßnahmen zu ergreifen.

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